Apisticus Tag 2007

Reinhold Huben

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW, Münster

Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bienenhaltung

Da die Bienenhaltung und die Honiggewinnung per Gesetz (SGB VII) zur so genannten Urproduktion zählen, sind sie der landwirtschaftlichen Sozialversicherung (LSV) zuzuordnen. Die LSV setzt sich aus folgenden vier Säulen zusammen:

1.)     Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG) – Unfallversicherung

2.)     Landwirtschaftliche Alterskasse (LAK) – Rentenversicherung

3.)     Landwirtschaftliche Krankenkasse (LKK) – Krankenversicherung

4.)     Landwirtschaftliche Pflegekasse (LPK) – Pflegeversicherung

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft (LBG)

Die Mitgliedschaft für Imkereien ist in der Satzung der LBG geregelt, z.B. besteht für Nordrhein-Westfalen ab 25 Bienenvölker eine Pflichtmitgliedschaft, unter 25 Völker nur dann, wenn die Imkerei als Nebenbetrieb gilt oder eine Gewerbemäßigkeit vorliegt.

Aufgaben der LBG sind:

Ø     mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten (Prävention),

Ø     nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen (Rehabilitation) und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen.

Zur Prävention zählt u. a.:

·       Erlassen von Vorschriften für Sicherheit und Gesundheitsschutz

·       Schulungen von Betriebsunternehmern

·       Unfalluntersuchungen

·       Beratungen von Herstellern und Handwerkern

·       Vorträge und Präsentation auf Veranstaltungen und Messen

Hauptunfallgefahren und Gefährdungen rund um die Imkerei:

· Arbeiten auf Leitern in großer Höhe beim Schwarmfang

· Heben und Tragen von schweren Lasten

· Umgang mit Säuren u. Laugen bei der Schädlingsbekämpfung u. Reinigung von Bauten

· Umgang mit elektrischen Geräten (Gefährdung durch elektrischen Schlag)

· Arbeiten an Holzbearbeitungsmaschinen

·Gefahr von Zeckenbissen und die Übertragung von Krankheiten (Borreliose oder Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)

· Transport von Bienen in nicht geeigneten Behältnissen oder schlechte Sicherung (Ladungssicherung im allgemeinen)

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft NRW, Münster