Peter Leuer
Obmann für Zertifizierung des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V., Hamm
Honig sicher produzieren – Qualitätsmanagement in der Imkerei

 

Mediale Berichte über angebliche oder tatsächliche Lebensmittelskandale schmälern das Vertrauen der Bevölkerung in die Sicherheit ihrer Ernährung und die Garantie ihrer Gesundheit. Obwohl Lebensmittel heutzutage im Vergleich zu früher signifikant sicherer und qualitativ deutlich besser geworden sind, steht dieser Tatsache das gesunkene Vertrauen in diese Güter entgegen.

Als in der jüngsten Vergangenheit alarmierende Situationen und Skandale eintraten, geriet die Sicherheit der Lebensmittel unter einen nie zuvor gekannten Druck. Es kamen Schwachstellen ans Tageslicht, die Maßnahmen zwingend erforderlich machten. Die Lebensmittelsicherheit sollte und musste erhöht werden.

Doch wie sehen wir Verbraucher die Sicherheit der Lebensmittel? Reichen uns 99,9% bei der Lebensmittelsicherheit aus oder erwarten wir, dass die Lebensmittel, die wir kaufen, immer zu 100% sicher sind?

Wonach entscheiden wir, welche Produkte wir im Supermarkt oder an der Landentheke kaufen? Untersuchungen haben ergeben, dass wir Verbraucher in erster Linie den Kauf der Produkte vom Geschmack und vom Aussehen abhängig machen.

Damit wir Verbraucher nach dem Genuss der von uns bevorzugten Lebensmittel keinen gesundheitlichen Schaden nehmen, hat der Gesetzgeber zahlreiche Regelungen getroffen, die wir Lebensmittelunternehmer befolgen und einhalten müssen.

Der Nachweis, dass die Gesetze eingehalten werden, muss schriftlich erfolgen. Nehmen wir Planung, Steuerung, Überwachung und Dokumentation der Qualität eines Prozesses bzw. Prozessergebnisses zusammen, so sprechen wir vom Qualitätsmanagement.

Eine Zertifizierung greift die gesetzlichen Grundlagen der Lebensmittelüberwachung auf und fasst diese in einem Standard oder Leitfaden zusammen. Bei der Auditierung des Lebensmittelherstellers wird anhand der vorliegenden Dokumentation überprüft, ob die Vorgaben des Gesetzgebers nachweislich eingehalten werden. Mit Hilfe einer „Auditcheckliste“ kann der unabhängige Auditor feststellen, ob den Vorgaben entsprochen wird oder ob ein Verbesserungspotenzial vorhanden ist.

Im letzten Fall werden zusammen mit dem Lebensmittelhersteller Korrekturmaßnahmen festgelegt. Die Maßnahmen müssen in einer definierten Zeit umgesetzt werden.