Neufassung der Bienenseuchen-Verordnung vom 09. November 2004

Wir bieten Ihnen die aktuelle Fassung als pdf-Datei zum Lesen und Herunterladen

Die wichtigsten Neuerungen:

  1. Der Kleine Beutenkäfer und die Tropilaelaps-Milbe sind als Bienenseuchen neu aufgenommen.
  2. Bei Befall durch den Kleinen Beutenkäfer wird nur der Bienenstand gesperrt, ferner werden in einem Bereich von 3 km Untersuchungen durchgeführt.
  3. Die Entseuchung ist an die Entseuchung bei der AFB angelehnt. Es muss jedoch auch der Boden vor den Beuten entseucht werden.
  4. Bei Erstbefall, Nachweis der Einschleppung aus Drittland, werden die befallenen Völker getötet.
  5. Handelt es sich nicht um einen Erstbefall, werden die Völker nur behandelt, nicht getötet.
  6. Bei Nachweis der Tropilaelaps-Milbe wird der Stand gesperrt und ein Sperrbezirk von mind. einem Kilometer errichtet.
  7. Die Behörde ordnet nur die unschädliche Beseitigung toter Brut und toter Bienen an sowie die Reinigung von Bienenwohnungen und Gerät. Diese müssen drei Wochen bienenunzugänglich gelagert werden. Die Behörde kann die Behandlung der Bienen mit Medikamenten anordnen.

Die Bienenseuchen-Verordnung vom 9. November 2004