15. Apisticus-Tag 2006

Dr. Kurt-Peter Raezke

APPLICA GmbH – Angewandte Chemische Analytik, Bremen

Honig - ein Qualitätsprodukt der Natur !

Qualität von Honig aus lebensmittelrechtlicher

und analytischer Sicht.

Honig ist eines der wenigen, wirklich naturbelassenen Produkte, das in allen Ecken der Welt zu finden ist, wobei es seit Tausenden von Jahren mit Hilfe der fleißigen Bienenvölker auf die gleiche Art und Weise gewonnen wird und als wesentlicher Bestandteil der täglichen Nahrung bis heute gilt.

Garantiert die weit zurückliegende Historie aber auch die Qualität dieses Naturproduktes? Neben den Hauptbestandteilen Zucker und Wasser enthält der Honig etwa 180 Inhaltsstoffe wie Mineralien, Aromen, Enzyme, Vitamine, Spurenelemente, Aminosäuren und nicht zuletzt Blütenpollen. Die botanische Herkunft verleiht dem Honig einen einzigartigen Geschmack, der Genießern durchaus bekannt ist.

Wer definiert nun die Qualität dieses komplexen Gemisches, regelt die Einhaltung der spezifischen Produktmerkmale und sichert die gesetzten Qualitätsstandards? Die rechtlichen Anforderungen sind in nationalen, europäischen und weltweiten Vorschriften hinterlegt, werden durch Verbandsrichtlinien ergänzt und nicht zuletzt von weitergehenden Anforderungen der Vertragspartner, Abfüller und Verbraucher bestimmt.

Die rechtliche Basis bildet die Richtlinie 2001/110/EG des Rates vom 20. Dezember 2001 über Honig, die mit der Honigverordnung (HonigV) vom 16. Januar 2004 in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie definiert Honig als den „natursüßen Stoff, der von Honigbienen erzeugt wird, indem die Bienen Nektar von Pflanzen oder Sekrete lebender Pflanzenteile oder sich auf den lebenden Pflanzenteilen befindende Exkrete von an Pflanzen saugenden Insekten aufnehmen, durch Kombination mit eigenen spezifischen Stoffen umwandeln, einlagern, dehydratisieren und in den Waben des Bienenstockes speichern und reifen lassen.“ Der Anhang I betrifft die Verkehrsbezeichnungen sowie die Beschreibung und Begriffsbestimmungen der Erzeugnisse, während im Anhang II die zu erfüllenden Merkmale zur Zusammensetzung des Honigs genannt werden. Hierbei kommt der Aussage „der Honig muss, soweit möglich, frei von organischen und anorganischen Fremdstoffen sein“ eine herausragende Bedeutung zu. Auf nationaler Ebene werden diese beiden Verordnungen durch die Merkblätter des Deutschen Imkerbundes e.V. mit weitergehenden Vorgaben zum Produkt Honig ergänzt.

Insbesondere die Problematik möglicher Rückstände verdeutlicht die Ausnahmestellung des Produktes „Honig“ im Vergleich mit anderen Lebensmitteln und relativiert sogenannte „Skandale“. Dabei erfüllt die oben erwähnte Formulierung „soweit möglich“ nicht die Voraussetzung einer eindeutigen Rechtsvorgabe. Hieraus eine sogenannte „Null-Toleranz“ für die Matrix Honig abzuleiten, die dazu führt, dass nachgewiesene Rückstände unabhängig von ihrer Konzentration automatisch zu einer Beanstandung führen, darf als fragwürdig betrachtet werden. Hier wäre die Festlegung auf „Eingreifwerte“ unbedingt wünschenswert, um eine Vergleichbarkeit und Harmonisierung analytischer Methoden herzustellen und Entscheidungskriterien für die notwendige Rechtssicherheit zu definieren.

Um Qualität und die Rückstandsfreiheit von Honig zu gewährleisten, ist der Einsatz hochmoderner Analysensysteme und -methoden unumgänglich. Beginnend mit der Bestimmung der geographischen und botanischen Herkunft stellen unzureichende Rechtsvorgaben, fehlende Normmethoden und die Matrix Honig selbst eine besondere Herausforderung für den Analytiker dar.

Alle an der Honigerzeugung und -kontrolle beteiligten Partner sind aufgefordert, den hohen Anforderungen an dieses einzigartige Naturprodukt gerecht zu werden. Als eines der am besten kontrollierten Lebensmittel kann die Behauptung aufgestellt werden: Honig stellt eine Bereicherung für den täglichen Speiseplan dar und lädt in seiner trachtenreichen Vielfalt zum Genießen ein.